Beirat

Der Beirat hat nur beratende Funktion und keine Weisungsbefugnis.

Die Tätigkeiten erfolgen unentgeltlich. Der Beirat wird satzungskonform vom Präsidium bestimmt und einberufen.

Wirtschaftsbeirat

Funktion/Ziele

Unterstützung des Präsidiums mit Rat und ggf. Tat vor allem in wirtschaftlichen und unternehmerischen Fragen. Durchaus auch aktive Unterstützung, wenn es um die Gewinnung neuer Mitglieder und Sponsoren geht.

Tätigkeiten

Jährlich zwei Treffen (Frühjahr und Herbst) des Beirats mit dem Präsidenten/Präsidium, um gegenseitig die aktuelle Lage des Marktes zu erörtern. In besonderen Fällen/Projekten wird darüber hinaus die Meinung des Beirats eingeholt.

BuGG-Wirtschaftsbeiräte

  • Tim Bauder (Bauder GmbH & Co. KG)
  • Uwe Harzmann (Optigrün international AG)
  • Dieter Schenk (Zinco GmbH)