Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen
Anbieter:
Bundesverband GebäudeGrün e.V.
In den Birken 11
66130 Saarbrücken
Telefon: +49 681 / 98 80 570
E-Mail: vasb@ohtt.qr
– im Folgenden „Bundesverband GebäudeGrün e.V.“ genannt –
§1 Allgemeines/Geltung
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Onlinekursen, die der Bundesverband GebäudeGrün e.V. über ihre Webseite anbietet. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Bundesverband GebäudeGrün e.V. mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Onlinekurse schließt. Sie gelten – soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 ist – auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Bundesverband GebäudeGrün e.V. ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Bundesverband GebäudeGrün e.V. auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§2 Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss
(1) Allgemeines
Alle Angebote von Bundesverband GebäudeGrün e.V. stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.
(2) Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des Kaufvertrages
a) Buchung über die Webseite
Für die Buchung einer Veranstaltung wählt der Kunde die gewünschte Veranstaltung durch Anklicken aus. Im Anschluss wird der Kunde durch den Buchungsvorgang geführt, indem jeder Schritt erläutert und die erforderlichen Angaben abgefragt werden.</style=“font-weight:>
Der Buchungsvorgang ist abgeschlossen, wenn der Kunde abschließend auf „jetzt buchen“ klickt.
Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches Bundesverband GebäudeGrün e.V. innerhalb von zwei Werktagen annehmen kann.
Die Annahme des Angebots durch Bundesverband GebäudeGrün e.V. erfolgt durch Übersendung einer Buchungsbestätigung.
Mit der Annahme durch Bundesverband GebäudeGrün e.V. ist der Vertrag geschlossen.
Abweichend vom Vorstehenden kommt der Vertrag bereits vor der Übersendung der Buchungsbestätigung zustande, wenn während oder unmittelbar nach Abschluss des Buchungsvorgangs der Bezahlvorgang eingeleitet und abgeschlossen wird.
b) Bestellung per Telefon oder E-Mail
Sofern ausdrücklich angeboten, erfolgt der Vertragsschluss bei Buchung durch den Kunden per Telefon oder E-Mail wie folgt:Der Kunde erklärt mündlich oder schriftlich seine verbindliche Absicht, eine genau benannte Veranstaltung des Angebots buchen zu wollen. Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches Bundesverband GebäudeGrün e.V. innerhalb von fünf Tagen nach Zugang annehmen kann.Die Annahme des Angebots durch Bundesverband GebäudeGrün e.V. erfolgt durch Übersendung der Buchungsbestätigung. Damit ist der Vertrag geschlossen.
(3) Speicherung und Zugang zum VertragstextBundesverband GebäudeGrün e.V. speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Buchungsdaten und die Vertragsbedingungen per E-Mail zu. Damit verschafft Bundesverband GebäudeGrün e.V. dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Ein Zugang zu den bei Bundesverband GebäudeGrün e.V. gespeicherten Vertragstexten ist – mit Ausnahme der frei zugänglichen AGB – nicht möglich.
(4) Erkennen und Berichtigung von EingabefehlernZur Erkennung und Verhinderung von Eingabefehlern während des Buchungsvorgangs bekommt der Kunde vor der wirksamen Buchung eine Übersichtsseite zur Kontrolle angezeigt, mit deren Hilfe er alle Einzelheiten der Buchung kontrollieren und in den Eingabefeldern selbst oder unter Verwendung des „Zurück“-Buttons des Internetbrowsers die eingegebenen Daten berichtigen kann.
(5) Zur Verfügung stehende SprachenDie Vertragssprache ist Deutsch.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Für den Fall der Buchung aus dem Ausland kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land Bundesverband GebäudeGrün e.V. nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über Bundesverband GebäudeGrün e.V. abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.
(2) Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten. Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. stellt dem Kunden für die Buchung eine Rechnung aus, die ihm in Textform übersandt wird.
(3) Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
(4) Gegenüber Unternehmern ist der Bundesverband GebäudeGrün e.V. berechtigt, Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
§4 Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltungen
1) Im Rahmen unserer Veranstaltungen werden durch uns oder durch beauftragte Fotografen ggf. Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Diese Aufnahmen dienen der Öffentlichkeitsarbeit und werden insbesondere für Marketingzwecke auf unserer Website, in sozialen Netzwerken (z. B. LinkedIn, Instagram) sowie ggf. in der Presse veröffentlicht.
(2) Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage einer freiwilligen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Im Falle eines Widerrufs werden entsprechende Aufnahmen – soweit technisch möglich und zumutbar – nicht weiterverwendet und ggf. gelöscht.
(3) Die Teilnehmer werden im Rahmen der Veranstaltung durch entsprechende Hinweise (z. B. am Eingang) über die Aufnahmen informiert. Sofern Sie nicht wünschen, dass Aufnahmen von Ihnen erstellt oder veröffentlicht werden, bitten wir um einen Hinweis vor Ort an unser Personal oder direkt an die fotografierenden Personen.
$5 Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, Streitbeilegungsverfahren
Das Verfahren von Bundesverband GebäudeGrün e.V. zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollte der Kunde demnach Beschwerden vorbringen wollen, kann er dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.Es wird darauf hingewiesen, dass Bundesverband GebäudeGrün e.V. weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§6 Ausschluss des Widerrufsrechts
Da es sich bei den Veranstaltungen um Veranstaltungen im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB handelt, besteht kein Widerrufsrecht.
§7 Schlussbestimmungen
(1) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.
(2) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, dass dem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoring
Bundesverband GebäudeGrün e.V.
In den Birken 11
66130 Saarbrücken
Telefon: +49 681 / 98 80 570
E-Mail: vasb@ohtt.qr
– im folgenden „Bundesverband GebäudeGrün e.V. “ genannt –
§1 Allgemeines/Geltung
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Sponsoringverträge, die der Bundesverband GebäudeGrün e.V. über seine Webseite anbietet. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Bundesverband GebäudeGrün e.V. mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Sponsoringpakete schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne der Ziffer 3.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Bundesverband GebäudeGrün e.V. ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Bundesverband GebäudeGrün e.V.“ auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§2 Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss
(1) Allgemeines
Alle Angebote des Bundesverband GebäudeGrün e.V.“ stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.
(2) Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des Vertrags
Der Kunde erklärt mündlich, schriftlich oder in Textform seine verbindliche Absicht ein konkret bezeichnetes Sponsoringpaket buchen zu wollen. Das kann er über das auf der Webseite bereitgestellte Kontaktformular, per E-Mail, Fax oder schriftlich auf dem Postweg tun.
Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches der Bundesverband GebäudeGrün e.V.“ innerhalb von fünf Tagen nach Zugang annehmen kann.
Die Annahme des Angebots durch den Bundesverband GebäudeGrün e.V.“ erfolgt durch Übersendung der Buchungsbestätigung. Damit ist der Vertrag geschlossen.
(3) Speicherung und Zugang zum Vertragstext
Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Buchungsdaten und die Vertragsbedingungen per E-Mail zu. Damit verschafft der Bundesverband GebäudeGrün e.V. dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Ein Zugang zu den bei Bundesverband GebäudeGrün e.V.“ gespeicherten Vertragstexten ist – mit Ausnahme der frei zugänglichen AGB – nicht möglich.
(4) Zur Verfügung stehende Sprachen
Die Vertragssprache ist Deutsch.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die angegebenen Preise je Sponsoringpaket zum Zeitpunkt der Buchung. Für den Fall der Buchung aus dem Ausland kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über Bundesverband GebäudeGrün e.V. abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.
(2) Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten.
(3) Gegenüber Unternehmern ist der Bundesverband GebäudeGrün e.V.“ berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
$4 Vertragsgegenstand
(1) Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. bietet dem Kunden im Rahmen eines Sponsoringvertrags verschiedene Sponsoringpakete an. Gegenstand ist die Erbringung einer geldwerten Leistung durch den Kunden gem. des gebuchten Pakets. Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. erbringt im Gegenzug die im jeweiligen Paket beschriebenen werblichen und repräsentativen Gegenleistungen.
(2) Der konkrete Inhalt und der Leistungsumfang der Sponsoringpakete ist unter der URL https://www.gebaeudegruen.info/wp-content/uploads/2025/05/BuGG_Weltkongress_2026_Sponsorenpakete.pdf abrufbar und ist Vertragsbestandteil.
(3) Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. behält sich geringfügige inhaltliche oder organisatorische Änderungen der Durchführung vor, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.
5 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde räumt dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites Nutzungsrecht an allen im Rahmen des Sponsoringvertrags zur Verfügung gestellten Materialien (insbesondere Logos, Marken, Texte, Bildmaterial) ein.
(2) Dieses Nutzungsrecht ist auf die Zwecke der Durchführung und werblichen Begleitung des Sponsoringverhältnisses beschränkt und umfasst insbesondere:
- die Nutzung im Rahmen von Print- und Onlinemedien des Veranstalters (z. B. Veranstaltungswebseiten, Sponsorenlisten),
- die Nutzung auf Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, LinkedIn, Facebook) und in digitalen Präsentationen.
(3) Das eingeräumte Nutzungsrecht bleibt – soweit für Dokumentations-, Archivierungs- oder Öffentlichkeitszwecke erforderlich – auch über die Dauer des Sponsoringvertrags hinaus bestehen. Dies gilt insbesondere für:
- bereits veröffentlichte Inhalte (z. Social-Media-Beiträge, Onlineberichte, Pressemeldungen),
- digitale oder gedruckte Materialien (z. Sponsorenübersichten in Programmen oder Veranstaltungsberichten),
- Nachberichterstattung
(4) Der Kunde garantiert, Inhaber sämtlicher erforderlicher Rechte an allen im Rahmen des Sponsorings zur Verfügung gestellten Materialien zu sein, insbesondere an Logos, Grafiken, Slogans, Bildern, Präsentationen, Werbetexten und sonstigen Inhalten. Der Kunde sichert zu, dass durch die Verwendung der Materialien durch den Veranstalter keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Design- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.
(5) Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. bleibt Inhaber der Rechte an den im Rahmen des Sponsoringvertrages erstellten Materialien, insbesondere Fotos, Videos, Veranstaltungslogos, Programminhalten, Präsentationsfolien, Tagungsband, Dokumentationen und Veranstaltungsdesigns. Eine Nutzung dieser Inhalte durch den Kunden bedarf der Einwilligung des Bundesverband GebäudeGrün e.V.
§6 Aufzeichnungen und Namensnennung
(1) Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. ist berechtigt, im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen auch Foto-, Ton- und Videoaufzeichnungen zu fertigen, auf denen der Kunde, dessen Logo oder Messestand sichtbar sein kann.
(2) Der Kunde erteilt die ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung solcher Aufnahmen im Rahmen der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters (z. B. Social Media, Website, Pressemitteilungen).
§7 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Sponsoringvertrag oder aus dem gebuchten Paketzeitraum.
(2) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.
(3) Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei:
- schwerwiegender Vertragsverletzung,
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei,
- erheblichem Imageschaden einer Partei, der die Zusammenarbeit unzumutbar macht.
§8 Datenschutz
(1) Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Sponsoringvertrags und auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Veranstalters unter: https://www.gebaeudegruen.info/datenschutz/
§9 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.
(2) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand am Sitz des Bundesverband GebäudeGrün e.V. vereinbart. Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Waren und digitale Inhalte
Anbieter:
Bundesverband GebäudeGrün e.V.
In den Birken 11
66130 Saarbrücken
Telefon: +49 681 / 98 80 570
E-Mail: vasb@ohtt.qr
– im folgenden „Bundesverband GebäudeGrün e.V. “ genannt –
§ 1 Allgemeines/Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Bundesverband GebäudeGrün e.V. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Bundesverband GebäudeGrün e.V. mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten – soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 ist – auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Bundesverband GebäudeGrün e.V. ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Bundesverband GebäudeGrün e.V. auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss
(1) Allgemeines
Alle Angebote des Bundesverband GebäudeGrün e.V. stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.
(2) Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des Kaufvertrages
a) Bestellung über den Online-Shop
Für eine Bestellung eines oder mehrerer Artikel über den Online-Shop, müssen die Artikel zunächst durch einen Mausklick auf den „Warenkorb“-Link oder Button zur Bestellung vorgemerkt in dem diese in den Warenkorb gelegt werden. Im „Warenkorb“ (der jederzeit über einen Link im Shopangebot erreicht werden kann) wird der Kunde dann durch den Bestellvorgang geführt, indem jeder Schritt erläutert und die erforderlichen Angaben abgefragt werden.
Der Bestellvorgang ist abgeschlossen, wenn der Kunde abschließend auf „zahlungspflichtig bestellen“ klickt.
Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches der Bundesverband GebäudeGrün e.V. innerhalb von zwei Werktagen annehmen kann.
Die Annahme des Angebots durch Bundesverband GebäudeGrün e.V. erfolgt – nach Übersendung einer Bestellbestätigung – durch gesonderte Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware.
Mit der Annahme durch Bundesverband GebäudeGrün e.V. ist der Kaufvertrag geschlossen.
Abweichend vom Vorstehenden kommt der Vertrag bereits vor der Übersendung der Auftragsbestätigung zustande, wenn entweder die Bestellbestätigung eine Zahlungsaufforderung beinhaltet oder wenn während oder unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs der Bezahlvorgang eingeleitet und abgeschlossen wird.
b) Bestellung per Telefon, Mail, Fax oder Brief (bitte prüfen, ob überhaupt angeboten, ansonsten löschen)
Sofern im Onlineshop ausdrücklich angeboten, erfolgt der Vertragsschluss bei Bestellung durch den Kunden per Telefon, Mail, Fax oder Brief wie folgt:
Der Kunde erklärt mündlich oder schriftlich seine verbindliche Absicht, genau benannte Artikel des Angebots im Online-Shop kaufen zu wollen. Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches Bundesverband GebäudeGrün e.V. innerhalb von fünf Tagen nach Zugang annehmen kann.
Die Annahme des Angebots durch den Bundesverband GebäudeGrün e.V. erfolgt durch Übersendung der Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Ware. Damit ist der Kaufvertrag geschlossen.
(3) Speicherung und Zugang zum Vertragstext
Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die Vertragsbedingungen per E-Mail zu. Damit verschafft der Bundesverband GebäudeGrün e.V. dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Ein Zugang zu den bei Bundesverband GebäudeGrün e.V. gespeicherten Vertragstexten ist – mit Ausnahme der frei zugänglichen AGB – nur registrierten Kunden über das Kundenkonto möglich.
(4) Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern
Zur Erkennung und Verhinderung von Eingabefehlern während des Bestellvorgangs bekommt der Kunde vor der wirksamen Bestellung eine Übersichtsseite zur Kontrolle angezeigt, mit deren Hilfe er alle Einzelheiten der Bestellung kontrollieren und in den Eingabefeldern selbst oder unter Verwendung des „Zurück“-Buttons des Internetbrowsers die eingegebenen Daten berichtigen kann.
(5) Zur Verfügung stehende Sprachen
Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, zuzüglich berechnet und dem Kunden rechtzeitig angezeigt. Für den Fall der Bestellung aus dem Ausland, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. (Einfuhr-)Zölle oder Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über Bundesverband GebäudeGrün e.V. abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.
(2) Bundesverband GebäudeGrün e.V. akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten. Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm in Textform spätestens mit Warenlieferung übersandt wird.
Der Gesamtkaufpreis der bestellten Ware ist je nach gewählter Zahlungsart zahlbar.
(3) Gegenüber Unternehmern ist Bundesverband GebäudeGrün e.V. berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
§ 4 Verpackungs- und Versandkosten, Gefahrübergang
Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, dem Besteller rechtzeitig vor Auslösen des Bestellvorganges bekannt gegeben.
Regelungen gegenüber Unternehmern
(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Bundesverband GebäudeGrün e.V. noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Bundesverband GebäudeGrün e.V. versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen des Bundesverband GebäudeGrün e.V.
(3) Der Kunde trägt die Lagerkosten nach Gefahrübergang. Bei Lagerung durch den Bundesverband GebäudeGrün e.V. betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(4) Die Sendung wird vom Bundesverband GebäudeGrün e.V. nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
§ 5 Lieferung und Lieferzeiten
Regelungen gegenüber Verbrauchern
(1) Die Lieferung von Waren an den Kunden erfolgt durch Drittanbieter (Lieferdienste).
(2) Die Lieferzeiten sind entweder der Produktbeschreibung oder den gesondert abrufbaren Angaben zum Versand im Shop zu entnehmen.
(3) Teillieferungen sind möglich, wenn der Kunde
a) in unserer Widerrufsbelehrung auf diese Möglichkeit und die sich daraus ergebenden Folgen für das Widerrufsrecht hingewiesen wurde und
b) nicht erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn
– die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
– die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
– dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche
Kosten entstehen oder der Verkäufer sich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt.
(4) Die Kosten für Transport und Verpackung werden, soweit solche erhoben werden, bei Teillieferungen nur einmal berechnet.
Regelungen gegenüber Unternehmern
(1) Lieferungen erfolgen ab 66130 Saarbrücken.
(2) Von dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen Bundesverband GebäudeGrün e.V. gegenüber nicht nachkommt.
(4) Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Bundesverband GebäudeGrün e.V. nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Bundesverband GebäudeGrün e.V. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Bundesverband GebäudeGrün e.V. vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Erfüllungsort und Abnahme, sofern der Kunde Unternehmer ist
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 66130 Saarbrücken soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet Bundesverband GebäudeGrün e.V. auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
(2) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
a) die Lieferung und, sofern Bundesverband GebäudeGrün e.V. auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
b) Bundesverband GebäudeGrün e.V. dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Regelung mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
c) seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und
d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines Bundesverband GebäudeGrün e.V. angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
§ 7 Gewährleistung
Gewährleistungsregelungen gegenüber Verbrauchern
(1) Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(2) Sollte im Angebot eine Garantie angegeben werden, so bleibt die gesetzliche Mängelhaftung hiervon unberührt.
Gewährleistungsregelungen gegenüber Unternehmern
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn Bundesverband GebäudeGrün e.V. nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Schriftform zugegangen ist. Auf Verlangen von Bundesverband GebäudeGrün e.V. ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an Bundesverband GebäudeGrün e.V. zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Bundesverband GebäudeGrün e.V. die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Bundesverband GebäudeGrün e.V. nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Bundesverband GebäudeGrün e.V. aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Bundesverband GebäudeGrün e.V. nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Bundesverband GebäudeGrün e.V. bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Bundesverband GebäudeGrün e.V. gehemmt.
(5) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
(6) Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens durch Bundesverband GebäudeGrün e.V. werden durch vorstehende Gewährleistungsregelungen nicht eingeschränkt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Bundesverband GebäudeGrün e.V.
Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von Bundesverband GebäudeGrün e.V. gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
(2) Die von Bundesverband GebäudeGrün e.V. an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Bundesverband GebäudeGrün e.V. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Bundesverband GebäudeGrün e.V.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Bundesverband GebäudeGrün e.V. als Hersteller erfolgt und Bundesverband GebäudeGrün e.V. unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei Bundesverband GebäudeGrün e.V. eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Bundesverband GebäudeGrün e.V. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt Bundesverband GebäudeGrün e.V. , soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von Bundesverband GebäudeGrün e.V. an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an Bundesverband GebäudeGrün e.V. ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Bundesverband GebäudeGrün e.V. ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Bundesverband GebäudeGrün e.V. abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von Bundesverband GebäudeGrün e.V. einzuziehen. Bundesverband GebäudeGrün e.V. darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Bundesverband GebäudeGrün e.V. hinweisen und Bundesverband GebäudeGrün e.V. hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Bundesverband GebäudeGrün e.V. die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde Bundesverband GebäudeGrün e.V. .
(8) Bundesverband GebäudeGrün e.V. wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
(9) Tritt Bundesverband GebäudeGrün e.V. bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 9 Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, Streitbeilegungsverfahren
Das Verfahren des Bundesverband GebäudeGrün e.V. zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollte der Kunde demnach Beschwerden vorbringen wollen, kann er dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bundesverband GebäudeGrün e.V. weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 10 Ausschluss und vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mithin als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt.
Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen
– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
– bei Verbrauchern, soweit die Bestellung aus einem und die Sendung in ein Land erfolgt, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
– Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
– zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
– zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
– zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Verbraucher:
1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt und
3. der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Bereitstellung der nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalte, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat:
– in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist und
– auf der festgehalten ist, dass der Verbraucher vor Vertragserfüllung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.
(2) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, dass dem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen (Unternehmer)
§ 1 Allgemeines/Geltung
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Anzeigenaufträge beim Bundesverband GebäudeGrün e.V. für Anzeigen im Printprodukt GebäudeGrün.
Vertragspartner der Anzeigenbuchung ist der
Bundesverband GebäudeGrün e.V.
In den Birken 11
66130 Saarbrücken
Telefon: +49 681 / 98 80 570
E-Mail: vasb@ohtt.qr
– im folgenden „Bundesverband GebäudeGrün e.V. “ genannt –
(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. und dem Anzeigenkunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Bundesverband GebäudeGrün e.V. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Anzeigenauftrag
(1) Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. bietet Unternehmern die Möglichkeit, in seinem Printprodukten Anzeigen zu schalten.
(2) Durch den Anzeigenauftrag wird der Bundesverband GebäudeGrün e.V. damit beauftragt, eine oder mehrere Anzeigen des Kunden in einer Druckschrift/Printprodukt oder Zwecke der Verbreitung zu veröffentlichen.
(3) Die genauen Leistungsbeschreibungen und Preise für die Anzeigenaufträge sind den aktuell geltenden Produktbeschreibungen des Bundesverband GebäudeGrün e.V. zu entnehmen. Diese sind u.a. in den „Mediadaten“ der jeweiligen Zeitschrift / Plattform unter https://www.gebaeudegruen.info abrufbar.
(4) Die Kunden sind verpflichtet, ausschließlich seriöse Anzeigen zu schalten. Die Anzeigeninhalte müssen sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammengestellt werden.
(5) Der Vertrag kommt durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Bundesverband GebäudeGrün e.V. zu Stande. Die Produktbeschreibung stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Beauftragung dar.
(6) Der Ausschluss von Mitbewerbern kann vom Bundesverband GebäudeGrün e.V. nur für zwei gegenüberliegende Seiten gewährleistet werden.
(7) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss vom Bundesverband GebäudeGrün e.V. gespeichert. Der Kunde hat über das Internet keinen Zugriff auf den Vertragstext.
§ 3 Lieferung des Anzeigeninhalts, Druckvorlagen, Probeabzüge
(1) Es obliegt dem Kunden, die rechtzeitige Lieferung und einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckvorlagen sicherzustellen. Sie müssen dem Format und den technischen Anforderungen des Bundesverband GebäudeGrün e.V. entsprechen. Bei Lieferung erkennbar ungeeigneter oder beschädigter Druckvorlagen fordert der Bundesverband GebäudeGrün e.V. unverzüglich Ersatz beim Kunden an.
(2) Ist die Veröffentlichung von Anzeigen und Fremdbeilagen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift vereinbart, so müssen diese Aufträge so rechtzeitig beim Bundesverband GebäudeGrün e.V. eingehen, dass dem Kunden noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
(3) Die Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen.
(4) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden übermittelt. Der Kunde hat die Probeabzüge sorgfältig auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und sie samt Korrekturen innerhalb der vom Bundesverband GebäudeGrün e.V. genannten Frist zurückzusenden. Fristgerecht übersandte Korrekturen wird der Bundesverband GebäudeGrün e.V. berücksichtigen.
§ 4 Textteilanzeigen
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die nicht an andere Anzeigen, sondern mit mindestens drei Seiten an den Text angrenzen. Derartige Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Bundesverband GebäudeGrün e.V. mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gekennzeichnet.
§ 5 Ablehnung einer Veröffentlichung
(1) Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. hat das Recht, Anzeigen- und Beilagenaufträge wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Bundesverband GebäudeGrün e.V. abzulehnen, insbesondere wenn ihr Inhalt rechtswidrig oder ihre Veröffentlichung für den Bundesverband GebäudeGrün e.V. unzumutbar ist.
(2) Beilagenaufträge sind für den Bundesverband GebäudeGrün e.V. erst nach Vorlage eines Musters der Beilage durch den Kunden und deren ausdrücklichen Billigung durch den Bundesverband GebäudeGrün e.V. bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
(3). Über die Ablehnung eines Anzeigenauftrages wird der Kunde unverzüglich informiert.
§ 6 Preise
(1) Die Preise richten sich nach den bei der Anzeigenbuchung geltenden Preisen laut Produktbeschreibung (siehe auch § 2 (3)).
(2) Alle unsere genannten Preise sind Nettopreise.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse oder Rechnung. Die Zahlung per Rechnung hat innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Zu Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung ist der Bundesverband GebäudeGrün e.V. berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen.
(2) Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. liefert auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Entsprechend der Art und dem Umfang des Anzeigenauftrags liefert der Bundesverband GebäudeGrün e.V. nach seinem Ermessen Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Dies schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Bundesverband GebäudeGrün e.V. nicht aus.
(4) Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs die weitere Ausführung des Anzeigenauftrages bis zur vollständigen Bezahlung zu unterbrechen und für die Ausführung des restlichen Anzeigenauftrags Vorauszahlungen zu fordern.
(5) Beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Bundesverband GebäudeGrün e.V. berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenauftrags das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offener Rechnungen abhängig zu machen.
§ 8 Rechteeinräumung
Der Kunde räumt dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. die zur Durchführung des Vertrags inhaltlich und zeitlich notwendigen Rechte an den Inhalten der Anzeige (Text und Bild) für Print- und Online-Medien aller Art räumlich unbeschränkt ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Vervielfältigung, Erfassung in Datenbarken, Bearbeitung und Archivierung.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.
§ 10 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bundesverband GebäudeGrün e.V., seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Bundesverband GebäudeGrün e.V. nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der § 10 (1) und § 10 (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Bundesverband GebäudeGrün e.V., wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Der Kunde ist für die von ihm gelieferten Anzeigeninhalte (Text und Bild) selbst verantwortlich. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Inhalte nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter (z.B. Marken- oder Urheberrechte) verletzen. Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. ist nicht zur Prüfung der Anzeigeninhalte des Kunden verpflichtet.
(6) Der Kunde stellt den Bundesverband GebäudeGrün e.V. im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen in Zusammenhang mit der Veröffentlichung gegen den Bundesverband GebäudeGrün e.V. geltend gemacht werden. Dies schließt die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung ein. Der Kunde ist verpflichtet, den Bundesverband GebäudeGrün e.V. in Rechtsstreitigkeiten zu unterstützen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Für Anzeigenaufträge zwischen dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. ist der Sitz des Bundesverband GebäudeGrün e.V.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Berlin, den 01.01.2026